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KG, 09.01.1996 - 9 U 8386/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 23
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BNotO § 23
Verwahrungsverhältnis bei Abtretung
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.08.2023 - VII ZB 28/20
Verstoß des Notars gegen die lediglich an ihn gerichtete Verbotsnorm des § 57 …
Zu einer Änderung oder einem Widerruf einer Verwahrungsanweisung ist fortan seine Zustimmung als Empfangsberechtigter erforderlich und im Umfang der Abtretung die Mitwirkung des Zedenten entbehrlich (…Hertel in Frenz/Miermeister, BNotO, 5. Aufl., § 23 BNotO Rn. 33, 37; vgl. für den Pfändungsgläubiger auch BayObLG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 1Z BR 64/04, DNotZ 2005, 616, juris Rn. 14;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 8. Aufl., § 23 Rn. 189; a.A. KG, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 9 U 8386/94, KG-Report 1996, 143).